Was «privat» bei Immobilieninvestments bedeutet
Immobilieninvestments lassen sich entlang zweier Achsen einteilen: börsennotiert vs. nicht börsennotiert (privat) und direkt vs. indirekt. Börsennotierte Vehikel — etwa Schweizer Immobilienfonds an der SIX oder REITs im Ausland — werden täglich gehandelt, ihre Kurse sind öffentlich sichtbar und der Einstieg ist in kleinen Beträgen möglich. Private Immobilienmärkte dagegen umfassen direkte Beteiligungen an Projekten, Club Deals unter einer Handvoll qualifizierter Investoren und Fonds, die nur qualifizierten Anlegern zugänglich sind. Sie werden nicht öffentlich vertrieben, der Einstieg erfolgt im Rahmen einer individuellen Zeichnung, und die Liquidität ist strukturell begrenzt.
Die wesentlichen Strukturtypen sind: direktes Eigentum (Kauf eines Objekts oder einer Beteiligung daran); Club Deal (eine kleine Gruppe von Investoren, die gemeinsam ein Projekt finanzieren und eine Anlagestruktur bilden); privater Immobilienfonds (nicht öffentlich zugelassenes Kollektivvehikel, ausschliesslich qualifizierten Anlegern angeboten); und strukturierte Beteiligung (z.B. eine tokenisierte Beteiligungsrecht-Emission nach DLT-Gesetz). Jede Struktur hat eigene Halte-, Liquiditäts- und Zeichnungsanforderungen. Einen vertieften Vergleich dieser Strukturen enthält der Schwesterartikel zu Fonds vs. direkte Beteiligung vs. Club Deal.
Der Zugangsweg: von der Klassifizierung bis zur Zeichnung
Der Weg in ein privates Immobilieninvestment in der Schweiz folgt einer festen Abfolge — keine dieser Stufen kann übersprungen werden, weil jede die nächste ermöglicht. Zuerst kommt die Klassifizierung nach FinSA: Die Finanzdienstleisterin weist jeden Kunden einem von drei Segmenten zu — Privatkunde, professioneller Kunde oder institutioneller Kunde. Nur professionelle und institutionelle Kunden (und Privatkunden, die rechtswirksam per Opting-out aufgestiegen sind) können nicht öffentlich vertriebene Anlagen erhalten. Die Klassifizierung ist anbieterspezifisch und überträgt sich nicht automatisch auf eine andere Plattform oder Bank.
Danach folgt die Eligibility-Prüfung: Bevor ein Investor auch nur eine Zahl zu einer konkreten Opportunität sieht, bestätigt die Plattform die Berechtigung und legt sie fest — Klassifizierungssegment, AML-Screening und, wo notwendig, die schriftliche Opting-out-Erklärung. Erst dann öffnet der digitale Dealroom: Der Investor erhält Zugang zu wassergezeichneten Dokumenten, prüft die Transaktion im Rahmen seiner eigenen Due Diligence und gibt, bei Interesse, ein Gebot oder eine Interessensbekundung ab. Darauf folgen die Zeichnung und das Onboarding (Vertragsunterzeichnung, Zahlungsabwicklung) und schliesslich das laufende Reporting nach Abschluss. Die Abfolge ist eine regulatorische Logik, kein administrativer Ablauf: Die Klassifizierung muss der Offenlegung vorausgehen.
Qualifizierter Anleger nach FinSA: ab welchem Vermögen?
Die häufigste Frage lautet: Ab welchem Betrag gelte ich als qualifizierter Anleger? Die Antwort ergibt sich aus Schweizer Recht — nicht aus Anforderungen einer einzelnen Plattform. Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG/FinSA, Art. 5) und die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV/FinSO) regeln, wer als professioneller Kunde behandelt werden kann. «Qualifizierter Anleger» im Sinne des Kollektivanlagengesetzes (KAG) ist im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Status als professioneller oder institutioneller Kunde nach FinSA.
Für Privatpersonen, die per Opting-out in den professionellen Status wechseln möchten, sieht das Gesetz zwei Wege vor — diese Schwellen sind gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen (FinSA Art. 5 Abs. 2 / FinSO), keine OwnMore-Kriterien: Erster Weg: Der Kunde erklärt glaubhaft, dass er aufgrund persönlicher Ausbildung, Erfahrung oder vergleichbarer Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügt, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und hält ein Finanzvermögen von mindestens CHF 500’000. Zweiter Weg: Der Kunde hält ein Finanzvermögen von mindestens CHF 2’000’000 — ohne gesonderten Nachweis der Kenntnisse. Beide Schwellen beziehen sich auf «Finanzvermögen» im gesetzlichen Sinne; was darunter fällt, ist in Gesetz und Verordnung definiert und kann der Auslegung unterliegen. Prüfen Sie dies stets anhand des aktuellen Gesetzestexts oder mit qualifizierter Beratung — dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Per se professionelle Kunden — ohne Opting-out — sind unter anderem: öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie, Vorsorgeeinrichtungen, Unternehmen mit professioneller Tresorerie, grosse Unternehmen (zwei von drei Schwellen: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., Eigenkapital CHF 2 Mio.) sowie private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie (typische Family-Office-Holding). Institutionelle Kunden (Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen, prudenziell beaufsichtigte Finanzintermediäre) bilden das höchste Segment. Alle genannten Kategorien sind nach KAG qualifizierte Anleger.
Privatkunde, professioneller und institutioneller Kunde — was der Unterschied praktisch bedeutet
Die drei Segmente unterscheiden sich nicht nur in ihren Zugangsmöglichkeiten, sondern auch darin, welche Schutzregeln die Finanzdienstleisterin anwenden muss. Privatkunden erhalten den vollen regulatorischen Schutz: umfangreiche Aufklärungspflichten, Angemessenheits- und Eignungsprüfungen, das Basisinformationsblatt (BIB) für viele Produkte. Dieser Schutz hat einen Preis: Der Zugang zu nicht öffentlich zugelassenen Anlagen ist eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Professionelle Kunden akzeptieren durch die Klassifizierung oder das Opting-out einen reduzierten Schutzstandard im Tausch gegen breiteren Zugang. Viele nicht öffentlich vertriebene Kollektivanlagen und strukturierte Privatmarkt-Investitionen stehen ausschliesslich diesem Segment (und dem institutionellen Segment) offen. Institutionelle Kunden erhalten den geringsten Regulierungsaufwand und das breiteste Angebotsuniversum, weil bei ihnen per Gesetz die höchste Professionalität und Verlusttragfähigkeit unterstellt wird.
Entscheidend zu verstehen: Die Klassifizierung entscheidet darüber, ob ein Angebot Sie rechtmässig erreichen darf — sie ist kein Qualitätsurteil über Sie als Person und keine Empfehlung, ein bestimmtes Investment einzugehen. Eignung und Angemessenheit sind separate Prüfungen, die dort, wo sie einschlägig sind, weiterhin greifen.
Worauf bei der Entscheidung zu achten ist
Private Immobilieninvestments verlangen institutionelle Disziplin in vier Bereichen. Illiquidität: Im Gegensatz zu börsennotierten Wertschriften gibt es in der Regel keinen liquiden Sekundärmarkt. Das eingesetzte Kapital ist für die Laufzeit des Projekts oder Fonds gebunden; eine vorzeitige Rückgabe ist oft nicht oder nur zu erheblichen Abschlägen möglich. Kapitalverpflichtungen: Wo Kapital in Tranchen abgerufen wird (Capital Calls), muss das nicht abgerufene Commitment jederzeit verfügbar sein — eine Verpflichtung, die in der Liquiditätsplanung erscheinen muss.
Due Diligence: Private Märkte bieten keine tägliche Kursfeststellung. Investoren müssen Objekt- und Strukturunterlagen selbst oder mit professionellen Beratern prüfen — Gutachten, Mietverträge, Baurecht, Kapitalstruktur. Die Qualität der Due Diligence ist in illiquiden Märkten wichtiger als in liquiden, weil Fehler nicht durch einen schnellen Verkauf korrigiert werden können. Diversifikation: Ein einzelnes Privatmarkt-Investment ist konzentriert und korreliert wenig mit anderen Märkten — das ist eine Eigenschaft, die sowohl Chancen als auch Risiken bedeutet. Breit gestreute Portfolios sind in der Regel besser positioniert als Einzelwetten. Dieser Beitrag ist edukativ und keine Anlageberatung; für Ihre konkrete Situation konsultieren Sie qualifizierte Finanz- und Rechtsberatung.
Wie OwnMore den Zugang strukturiert — und was pre-launch heisst
OwnMore ist eine Ausführungsplattform für Immobilien- und Privatmarkt-Investments (BloomDigital GmbH, Schweiz). Die Plattform ist darauf ausgelegt, den beschriebenen Zugangspfad — Klassifizierung, Eligibility-Prüfung, Dealroom, Zeichnung, Reporting — als eine durchgehende, prüfbare Sequenz abzubilden. Jeder wesentliche Schritt wird als unveränderlicher Eintrag in einer append-only SHA-256-Audit-Chain festgehalten, sodass der Nachweis der Eligibility, der Due-Diligence-Dokumente und der Vertragsunterzeichnung für spätere Prüfungen verfügbar bleibt.
OwnMore ist pre-launch. Das bedeutet konkret: Es gibt keinen Track Record, keine abgeschlossenen Transaktionen und keine historischen AUM- oder Rendite-Zahlen, die OwnMore als eigene Performance ausweisen könnte. Die Verwahrung von Wertpapieren wird mit regulierten Partnern angebahnt und wird bekannt gegeben, sobald sie wirksam ist. Die FinSA-Schwellen, die in diesem Beitrag beschrieben werden, sind gesetzliche Vorgaben — OwnMore setzt sie um, legt sie aber nicht fest. Dieser Beitrag enthält keine OwnMore-spezifischen Rendite- oder Wachstumsversprechen.