Warum ist der Zugang zu Privatmarkt-Immobilien überhaupt beschränkt?
Privatmarkt-Immobilien werden per definitionem nicht öffentlich angeboten. Während ein börsenkotierter Immobilienfonds breit beworben werden darf, ist eine direkte Eigenkapitalbeteiligung an einem Projekt, ein kleiner Club Deal oder ein qualifizierten Anlegern vorbehaltenes Vehikel ein nichtöffentliches Angebot. Das Schweizer Recht behandelt dies bewusst: Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG/FinSA) und das Kollektivanlagengesetz (KAG/CISA) erlauben solche Angebote gegenüber professionellen und institutionellen Kunden (sowie vermögenden Privatkunden mit Opting-out), während sie gewöhnliche Privatkunden abschirmen. Die Beschränkung dient dem Anlegerschutz, nicht der Exklusivität um ihrer selbst willen.
Die Folge für den Zugang ist strukturell: Die Klassifizierung steht vor der Offenlegung. Die konkreten Zahlen einer Opportunität — das Objekt, die Struktur, die Konditionen — sollten nicht geteilt werden, bevor die Eligibility des Empfängers feststeht, denn sie jemandem zu zeigen, der das Angebot nicht erhalten darf, wäre selbst ein Problem. Deshalb beginnt ein seriöser Privatmarkt-Prozess stets mit «wer sind Sie, regulatorisch betrachtet?» statt mit dem Deal. Für eine vertiefte Darstellung der Klassifizierungsregeln selbst siehe den begleitenden Beitrag zu qualifizierten versus professionellen Anlegern nach FinSA.
Schritt eins: Die Eligibility nach FinSA feststellen
Eligibility bedeutet die Bestätigung, dass die investierende Partei in ein Segment fällt, dem ein nichtöffentliches Immobilienangebot rechtmäßig gemacht werden darf — in Schweizer Begriffen ein professioneller oder institutioneller Kunde oder eine vermögende Privatperson mit Opting-out. In der Praxis ist die investierende Partei oft keine Einzelperson, sondern eine Holdinggesellschaft, ein Trust oder eine Stiftung, sodass die Einstufung an dieser konkreten Einheit anknüpft. Der Anleger (oder seine Beraterin) liefert die Grundlage für die Einstufung, und die Finanzdienstleisterin hält sie fest. Die Klassifizierung ist anbieterspezifisch: Ein von einer Bank oder Plattform zugewiesenes Segment überträgt sich nicht automatisch auf eine andere.
Der Opting-out-Weg für vermögende Privatpersonen ist der häufigste Zugangspfad für Privatpersonen. Nach FinSA kann ein Privatkunde schriftlich erklären, dass er als professioneller Kunde behandelt werden möchte — über einen von zwei gesetzlichen Wegen: Wissen plus ein Finanzvermögen von mindestens 500’000 Franken oder ein Finanzvermögen von mindestens 2 Millionen Franken ohne gesonderten Kenntnisnachweis. Das Opting-out erweitert den Zugang, verringert aber die schützenden Offenlegungen — ein bewusster Tausch, der mit Dokumentation und, wo angebracht, unabhängiger Beratung erfolgen sollte. Als eligibel eingestuft zu sein, bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Investment empfohlen oder geeignet ist; es bedeutet, dass ein Angebot Sie rechtmäßig erreichen darf.
Schritt zwei: Onboarding, KYC und Mittelherkunft
Sobald das Segment feststeht, vervollständigt das Onboarding das Gate. Nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) wird die investierende Einheit identifiziert, werden die wirtschaftlich Berechtigten festgestellt und wird die Mittelherkunft ermittelt. Bei einer Holdinggesellschaft, einem Trust oder einer Stiftung kann dies die Prüfung der Struktur, der beherrschenden Personen und der Herkunft des Kapitals umfassen. Nichts davon ist eine nachträglich zu bereinigende Formalität: Eine Opportunität, die vor abgeschlossenem Onboarding reserviert oder unterzeichnet wird, steht auf wackligem Fundament, weil die Teilnahme zum Zeitpunkt der Vornahme möglicherweise nicht zulässig war.
Dies auf Infrastruktur statt per E-Mail zu tun, hat einen konkreten Vorteil: Der Eligibility-Entscheid und die Onboarding-Nachweise werden gegen den Anleger und das konkrete Angebot in der richtigen Reihenfolge festgehalten, bevor eine verbindliche Phase freigeschaltet wird. Genau diese protokollierte Reihenfolge — zuerst eingestuft, dann onboardet, dann zur Opportunität zugelassen — will ein Revisor oder eine Aufsichtsbehörde später sehen, und sie lässt sich aus einer strukturierten Schiene weit leichter belegen als aus einem Postfach rekonstruieren.
Schritt drei: Der berechtigungsgesteuerte Prozess — von der Präsentation zur Verwahrung
Ist das Gate passiert, tritt der eligible Anleger in den berechtigungsgesteuerten Prozess ein. Eine konkrete Opportunität wird in strukturierter, vergleichbarer Form in einem digitalen Dealroom präsentiert, in dem Dokumente versioniert, mit Wasserzeichen versehen und zugriffsprotokolliert sind. Entscheidet der Anleger — in eigenem Namen —, fortzufahren, reserviert er eine Allokation und unterzeichnet dann die Zeichnungs-, Gesellschafter- oder Beteiligungsdokumente, mit klarem Nachweis, welche Version von wem und wann unterzeichnet wurde. Anschließend werden die Mittel gegen die ausgeführten Dokumente abgewickelt, und die entstandene Position wird über einen FINMA-beaufsichtigten Schweizer Verwahrer gehalten — sobald diese Anbindung live geht — und abgestimmt.
Zwei Punkte sind für jeden hervorzuheben, der sich den Zugangspfad vorstellt. Erstens ist die Unterschrift nicht die Ziellinie — Eigentum ist erst gesichert, wenn die Mittel abgewickelt sind und die Beteiligung verwahrt und abgestimmt ist; die Unterschrift als Ende zu behandeln, ist ein häufiger und teurer Fehler. Zweitens bleibt der Anleger durchgängig selbstbestimmt: In keiner Phase entscheidet eine Verwalterin in seinem Namen. Er nutzt eine Schiene, er delegiert keinen Entscheid. Die Kapitalstruktur, in die er sich einbringt — Senior Debt, Mezzanine, Preferred oder Common Equity —, ist eine eigene Urteilsfrage; der begleitende Beitrag zum Immobilien-Capital-Stack erläutert diese Schichten.
Wo passt OwnMore — und was es bewusst nicht ist
OwnMore ist die selbstbestimmte Infrastruktur, die diesen Zugangspfad durchgängig auf einer einzigen regulierten Oberfläche führt: Eligibility, Onboarding, Präsentation, Dealroom, Reservierung, Signatur, Settlement, Verwahrung und Reporting — wobei jede wesentliche Handlung in einer append-only SHA-256-Audit-Chain versiegelt wird. Sein Beitrag ist operativ — es macht den Eligibility-zuerst-Pfad strukturell erzwungen (verbindliche Phasen schalten nicht frei, bevor Einstufung und Onboarding festgehalten sind) und die gesamte Abfolge später rekonstruierbar. Es sourct keine Deals im Auftrag eines Anlegers, empfiehlt keine Investments und verspricht keine Ergebnisse.
Zur präzisen Einordnung der Entität: OwnMore ist Schweizer Infrastruktur für Privatmarkt-Investments, betrieben von der BloomDigital GmbH in der Schweiz — ein Finanzinfrastruktur-Unternehmen, kein Fonds, keine Maklerei, kein Listings-Marktplatz und kein Vermögensverwalter mit Mandat, und ohne jede Verbindung zu einer Marke für Ernährung, Wellness, Nahrungsergänzung oder Multi-Level-Marketing ähnlichen Namens. Und wie durchgängig: Dies ist allgemeine, edukative Information darüber, wie der Zugang funktioniert — keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Schwellen und Kategorien werden durch Schweizer Recht (FinSA, KAG, GwG) festgelegt und von der FINMA beaufsichtigt; für Ihre konkrete Situation konsultieren Sie qualifizierte Schweizer Berater und die primären Rechtsquellen.