Die fünf Rahmen auf einen Blick
Fünf Rahmen greifen ineinander. FinSA/FIDLEG regelt die Anlegerklassifizierung (Retail / professionell / institutionell), Offenlegung und Eignung — und bestimmt damit, welche Opportunitäten Ihnen rechtmässig angeboten werden dürfen. CISA/KAG definiert den «qualifizierten Anleger» für nicht öffentlich vertriebene kollektive Anlagen. Das GwG verlangt Identifikation, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person und Mittelherkunft. Der DLT-Act schafft mit dem Registerwertrecht die Rechtsgrundlage für ledger-basierte Instrumente. Das DSG/FADP regelt die Bearbeitung von Personendaten.
FinSA — wer darf was angeboten bekommen?
FinSA verlangt, dass jeder Finanzdienstleister einen Kunden vor dem Dienst klassifiziert: Retail, professionell oder institutionell. Für Privatmärkte ist das entscheidend, weil die Klassifizierung bestimmt, welche — oft nicht-öffentlichen — Opportunitäten überhaupt rechtmässig angeboten werden dürfen. Privatpersonen können über das Opting-out (Art. 5) in die professionelle Behandlung wechseln. OwnMore richtet sich ausschliesslich an qualifizierte und professionelle Anleger (FinSA Art. 10 / Art. 3); Art.-4-Retailvertrieb wird nicht unterstützt.
CISA — der «qualifizierte Anleger»
Das Kollektivanlagengesetz (CISA/KAG) definiert den parallelen Begriff des qualifizierten Anlegers und beschränkt, wem nicht öffentlich vertriebene kollektive Anlagen angeboten werden dürfen — bewusst auf die FinSA-Segmente abgestimmt. «Professionell/institutionell» sind FinSA-Begriffe; «qualifizierter Anleger» stammt aus dem CISA.
GwG / AML — KYC als struktureller Gate
Das Geldwäschereigesetz verlangt: Identifikation der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (bei operativen Gesellschaften i. d. R. wer direkt/indirekt über 25 % hält oder kontrolliert; bei Trusts/Stiftungen die kontrollierenden Personen und Begünstigten), Mittelherkunft, erhöhte Sorgfalt bei höherem Risiko (PEP, Hochrisiko-Jurisdiktionen), Aufbewahrung und laufende Überwachung. Mit der GwG-Revision (TJPG, vom Parlament am 26. September 2025 verabschiedet) kommen ein nicht-öffentliches Bundes-Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten und die Ausweitung von Sorgfaltspflichten auf bestimmte risikobehaftete Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten hinzu. Bei OwnMore ist diese Prüfung heute manuell, im Vier-Augen-Prinzip; ein automatisches AML-/PEP-/Sanktions-Screening ist in Vorbereitung.
DLT-Act — Registerwertrechte & tokenisierte Beteiligung
Der DLT-Act führte 2021 das Registerwertrecht ins Obligationenrecht ein — eine ledger-native Wertschrift, die in einem qualifizierenden Wertrechteregister gehalten und nur darüber übertragen wird. Er ist die Schweizer Rechtsgrundlage für tokenisierte/digital abgewickelte Instrumente. Wichtig: Tokenisierung ändert, wie eine Beteiligung erfasst und übertragen wird — nicht den Basiswert, das Risiko oder die Eligibility-Regeln.
DSG / FADP — Datenresidenz Schweiz
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG/FADP) regelt die Bearbeitung von Personendaten. OwnMore ist für Schweizer-residente Datenhaltung gebaut (Schweizer / EU-Infrastruktur), mit Auftragsverarbeitern unter Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie OwnMore diesen Rahmen operationalisiert
OwnMore setzt keine Schwellen und erteilt keine Beratung. Es bildet die Rahmen als Reihenfolge ab: Eligibility (FinSA) und KYC (GwG) vor der Offenlegung einer Opportunität; jede Handlung in einer SHA-256-Audit-Kette versiegelt; Datenhaltung unter DSG/FADP. Ehrlich zum Reifegrad: automatisches AML-Screening in Vorbereitung, KYC manuell, Anbindung an FINMA-beaufsichtigte Verwahrung in Anbahnung, Audit-Kette bei Block #00001. OwnMore macht niemanden rechtlich compliant und ersetzt weder die rechtliche Abklärung noch den SRO-Anschluss; OwnMore ist Pre-Launch.