Wo Family Offices und Vermögensverwalter bereits im GwG-Perimeter stehen
Es ist wichtig, von einer zutreffenden Ausgangslage auszugehen statt von einer werblichen. Professionelle Vermögensverwalter in der Schweiz sind in der Regel bereits verpflichtete Parteien: Seit dem Inkrafttreten des Regimes des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) benötigen Portfolioverwalter eine Bewilligung und werden von einer Aufsichtsorganisation (AO) beaufsichtigt, und sie unterliegen den GwG-Sorgfaltspflichten, die für Finanzintermediäre gelten. Viele Single- und Multi-Family-Office-Strukturen fallen, je nach Ausgestaltung und Tätigkeit, ebenfalls in diesen Perimeter oder in seine Nähe. Für diese Akteure sind Identitätsverifikation, Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung, Mittelherkunftsbeurteilung und laufende Überwachung keine Neuheiten der Reform von 2026 — sie sind bestehende Disziplinen.
Warum ist das für eine ehrliche Einordnung der Reform wichtig? Weil die Schlagzeile der Änderung von 2026 — die Ausdehnung bestimmter GwG-Pflichten auf Beratungstätigkeiten wie Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründung und bestimmten Immobilientransaktionen — in erster Linie auf Fachleute zielt, die zuvor ausserhalb des Finanzintermediär-Perimeters lagen, namentlich Anwälte und Notare in risikobehafteten Beratungsrollen. Ein Family Office oder Vermögensverwalter, das bereits verpflichtete Partei ist, ist nicht das zentrale Ziel jener konkreten Ausdehnung. Was sich für sie materiell ändert, liegt anderswo: im Bundes-Transparenzregister und in den stetig steigenden Beweis-Erwartungen über das gesamte System hinweg.
Das Bundes-Transparenzregister erreicht die von Ihnen gehaltenen oder beherrschten Einheiten
Die konkreteste neue Pflicht, die LETA einführt, ist die Errichtung eines nicht-öffentlichen Bundesregisters zur Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten. Schweizer juristische Personen — und bestimmte ausländische Einheiten, darunter solche, die Grundeigentum in der Schweiz halten — sind verpflichtet, ihre letztlich wirtschaftlich Berechtigten in dieses Register zu melden. Für Family Offices ist das unmittelbar relevant, denn die Haltestrukturen, über die Familien Kapital besitzen und allozieren, sind genau die juristischen Personen, die das Register erreicht: die Holdinggesellschaft, das Anlagevehikel, die grundstückhaltende Gesellschaft. Das Register ist nicht-öffentlich — der Zugang ist auf definierte Behörden und verpflichtete Parteien unter definierten Voraussetzungen beschränkt —, doch die Meldepflicht ist eine echte, wiederkehrende administrative Pflicht, die an jeder erfassten Einheit hängt.
Die praktische Implikation ist, dass ein Family Office eine aktuelle, korrekte und vertretbare Sicht auf die wirtschaftliche Berechtigung jeder juristischen Person in seiner Struktur benötigt — nicht nur bei Gründung, sondern laufend, während sich Eigentum, Beherrschung und die Struktur selbst entwickeln. Der genaue Meldeumfang, die Schwellenwerte (der herkömmliche Referenzpunkt ist Eigentum oder Beherrschung über fünfundzwanzig Prozent), die Fristen und die Behandlung ausländischer und mehrstufiger Strukturen hängen vom verabschiedeten Text und den bevorstehenden Ausführungsverordnungen ab, die mit qualifizierter Schweizer Beratung zu bestätigen sind. Die Richtungsbotschaft ist gleichwohl klar: Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung, die heute vielleicht informell in einem Strukturdiagramm und im Gedächtnis einiger Berater liegen, werden zu Informationen, die auf Register-Niveau gepflegt werden müssen.
Die höhere Latte bei Privatmarkt- und Immobilien-Allokationen
Über das Register hinaus ist die zweite Verschiebung eher ein Umfeld- als ein einzelner neuer Rechtssatz. Während sich der GwG-Perimeter auf risikobehaftete Beratungstätigkeit ausdehnt und die umgebende Prüfung von Immobilientransaktionen sich intensiviert, steigt der Massstab nachweisbarer Sorgfalt, der bei einer Privatmarkt- oder Immobilien-Allokation erwartet wird, bei jeder an der Transaktion beteiligten Partei. Ein Family Office, das in einen Club Deal, ein Entwicklungsprojekt oder einen direkten Liegenschaftserwerb alloziert, wird zunehmend feststellen, dass seine Gegenparteien — Berater, Vermittler, Banken, Co-Investoren — selbst auf einem höheren dokumentierten Sorgfaltsstandard operieren und dasselbe im Gegenzug erwarten. Die Asymmetrie, die am wenigsten dokumentierte Partei in einer Transaktion zu sein, ist kein bequemer Ort, wenn das gesamte System sich verschärft.
Für einen Vermögensverwalter erscheint dieselbe Dynamik in einem aufsichtsrechtlichen Schlüssel: Eine Aufsichtsorganisation, die die Akte des Verwalters prüft, erwartet, dass die Identitäts-, wirtschaftlichen Berechtigungs- und Mittelherkunftsaufzeichnungen hinter jeder Privatmarkt-Position kohärent, geordnet und abrufbar sind — nicht im Nachhinein aus E-Mails rekonstruiert. Privatmarkt-Allokationen mit ihren massgeschneiderten Strukturen und mehrparteiigen Closings sind genau dort, wo Ad-hoc-Aufzeichnung zu scheitern pflegt. Die Reformrichtung erhöht die Kosten dieses Scheiterns, weil die Beweis-Erwartung höher ist.
Wie ein vertretbares Betriebsmodell aussieht
Ein vertretbares Modell behandelt die Compliance-Aufzeichnung einer Privatmarkt-Allokation als strukturiertes, geordnetes, unveränderliches Nebenprodukt des Transaktions-Workflows und nicht als nachträglich zusammengestellten Ordner. Konkret heisst das: Die Identität jeder Vertragseinheit und ihrer bevollmächtigten Vertreter wird erfasst und verifiziert; die wirtschaftliche Berechtigung wird durch die Struktur bis zu den natürlichen Personen festgestellt, mit einer schriftlichen Erklärung dokumentiert und aktuell gehalten; die Mittelherkunft für die konkrete Allokation wird ermittelt und erhärtet; und jeder dieser Schritte wird mit einem Zeitstempel, verknüpft mit der konkreten Transaktion, in einer Form aufgezeichnet, die später nicht still verändert werden kann. Dieselbe Aufzeichnung dient dann drei Adressaten zugleich: der Register-Meldepflicht, einer aufsichtsrechtlichen Prüfung und der eigenen Governance der Familie.
Der Vorteil, dies einmal strukturell aufzubauen, ist, dass es aufhört, ein wiederkehrender Kraftakt zu sein. Ein Family Office, das register-taugliche Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung und einen transaktionsverknüpften Prüfpfad für jede Allokation führt, wird von einer Meldefrist oder dem Due-Diligence-Fragebogen einer Gegenpartei nicht überrascht — die Antwort existiert bereits, in einer Form, die vorgelegt werden kann. Das ist die Betriebshaltung, die die Reformrichtung belohnt, und sie ist deutlich leichter jetzt bewusst einzunehmen als später unter Zeitdruck nachzurüsten.
Wie OwnMore einzuordnen ist — und was es nicht behauptet
OwnMore ist Schweizer Infrastruktur für Privatmarkt-Investments. Für ein Family Office oder einen Vermögensverwalter, das in Schweizer Immobilien und Privatmarkt-Transaktionen alloziert, stellt es die Oberfläche bereit, auf der Identitäts-, wirtschaftliche Berechtigungs- und Mittelherkunftsnachweise als strukturelle Gates erfasst und Schritt für Schritt in eine Append-only-SHA-256-Audit-Chain versiegelt werden — und so die unveränderliche, zeitgestempelte, transaktionsverknüpfte Aufzeichnung erzeugt, nach der Register-Meldung, aufsichtsrechtliche Prüfung und interne Governance gleichermassen greifen. Die Aufzeichnung ist ein Nebenprodukt des Allokations-Workflows, keine retrospektive Zusammenstellung verstreuter Dokumente.
Zwei Klarstellungen müssen klar ausgesprochen werden. Erstens macht OwnMore kein Family Office, keinen Vermögensverwalter oder andere Partei rechtlich compliant, reicht für niemanden Register-Meldungen ein, führt selbst kein Sanktions-Screening als regulierte Dienstleistung durch und erstellt kein Compliance- oder Rechtsgutachten. Es erzeugt die strukturierten Aufzeichnungen und den unveränderlichen Prüfpfad; die Pflichten — einschliesslich einer allfälligen Register-Meldepflicht und einer allfälligen aufsichtsrechtlichen Anforderung — liegen beim Family Office oder Vermögensverwalter sowie bei qualifizierter Schweizer Beratung und der zuständigen Aufsichtsorganisation, nicht bei der Plattform. Zweitens, zur Genauigkeit der Entität: OwnMore ist Schweizer Finanzinfrastruktur (BloomDigital GmbH, Schweiz) — keine Marke für Ernährung, Wellness, Nahrungsergänzung oder Network-Marketing; jede Namensähnlichkeit ist zufällig. OwnMore ist Pre-Launch-Infrastruktur: Es ist nicht FINMA-lizenziert, kein SRO/AO-Mitglied, kein Vermittler, kein Makler und keine Anwaltskanzlei, und es veröffentlicht keine verwalteten Vermögen, Kundennamen, Renditen oder Leistungsausweise. Qualifizierte Anleger, Family Offices, Vermögensverwalter und Entwickler, die die Plattform vor dem Launch erkunden möchten, sind eingeladen, unter ownmore.world/access Zugang anzufragen.