Die Idee der Berater-Kategorie — warum den Gestalter erfassen, nicht nur den Abwickler
Das klassische Schweizer Geldwäschereiregime knüpft an den Finanzintermediär an, der Gelder entgegennimmt, verwahrt oder überträgt — die Bank, den Zahlungsdienstleister, den Treuhänder, der Vermögenswerte hält. Dieser Anknüpfungspunkt hat eine klare Logik: Das Geld muss irgendwann durch ein Gate, und dieses Gate ist der natürlichste Ort für Identifizierung und Sorgfaltspflichten.
Die neue Berater-Kategorie folgt einer anderen Logik. Sie beobachtet, dass ein Berater, der eine Struktur entwirft, ein Vehikel aufsetzt oder eine Transaktion arrangiert, erheblichen Einfluss auf das Endresultat hat — oft mehr als der Abwickler, der die fertig arrangierte Transaktion danach nur noch vollzieht. Ein Strukturierungsberater entscheidet, in welches Vehikel Mittel fliessen, in welchem Rechtskleid eine Beteiligung gehalten wird und über welche Kette von Einheiten eine Kontrolle strukturiert wird. Diese Gestaltungsmacht ist der Punkt, an dem Intransparenz entsteht — nicht erst beim Settlement.
Der Erfassungspunkt wird damit vorgelagert: nicht erst wenn das Geld bewegt wird, sondern wenn das Arrangement gestaltet wird, das die Bewegung ermöglicht. Das ist der konzeptionelle Kern der Berater-Kategorie. Die genaue Reichweite — welche Tätigkeiten konkret erfasst sind, welche Schwellenwerte gelten und welche Ausnahmen bestehen — ist Gegenstand des verabschiedeten Gesetzestexts und der nachfolgenden Verordnungen; beides muss mit qualifizierter Rechtsberatung und dem verbindlichen Text geprüft werden.
Was das LETA tatsächlich vorsieht — verabschiedet, nicht in Kraft
Das Bundesgesetz zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (kurz LETA für «Loi fédérale sur la transparence des entités juridiques et la vérification des bénéficiaires effectifs» — der inoffizielle Kürzel im deutschen Sprachgebrauch variiert) wurde von den Eidgenössischen Räten am 26. September 2025 verabschiedet. Das Inkrafttreten wird für das zweite Halbjahr 2026 erwartet; ein fixer Termin ist nicht bestimmt. Die Ausführungsverordnungen folgen und können Einzelheiten präzisieren.
Das Gesetz erweitert den sachlichen Anwendungsbereich des GwG in Richtung bestimmter Beratungstätigkeiten. Konkret knüpft es an die Aktivität an — nicht mehr nur an die institutionelle Eigenschaft als Bank oder Depothalter. Berater, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bestimmte Transaktionen arrangieren, Vehikel aufsetzen oder Strukturen gestalten, können damit in den Kreis der GwG-pflichtigen Personen fallen. Die genaue Abgrenzung der erfassten Aktivitäten, die Schwellenwerte und die Ausnahmen richten sich nach dem verbindlichen Gesetzestext und den Verordnungen, die aus dem verabschiedeten Gesetz hervorgehen.
Ein vieldiskutierter Schwellenwert von CHF 5 Millionen Transaktionswert als allgemeines Auslösekriterium für Berater-Tätigkeiten findet sich in der parlamentarischen Debatte und in frühen Beratungsunterlagen — er ist jedoch nicht als generelle Freigrenze ins verabschiedete Gesetz eingegangen. Die konkreten Auslöseschwellen ergeben sich aus dem Text des verabschiedeten Gesetzes und den zugehörigen Verordnungen. Eine Planung, die CHF 5 Millionen als sicheren Hafen behandelt, darf nicht auf öffentlichen Zusammenfassungen, sondern nur auf dem verbindlichen Text und qualifizierter Rechtsberatung beruhen.
Selbsteinschätzung der eigenen Tätigkeit — Fragen, keine Antworten
Ob die eigene Tätigkeit unter die neue Berater-Kategorie fällt, ist eine Rechtsfrage, die mit qualifizierter Schweizer Rechtsberatung und dem verbindlichen Gesetzestext zu klären ist. Eine erste Orientierung kann aus einigen Leitfragen gewonnen werden — nicht als juristischen Feststellung, sondern als Ausgangspunkt für das Gespräch mit dem eigenen Rechtsberater.
Arrangieren oder strukturieren Sie Transaktionen, bei denen eine andere Partei die finale Abwicklung vornimmt? Setzen Sie Gesellschaften, Trusts, Stiftungen oder andere Vehikel auf, die danach für Beteiligungen oder Kapitalflüsse genutzt werden? Beraten oder gestalten Sie die Eigentümerstruktur hinter einer Transaktion — also nicht nur die Transaktion selbst, sondern die Hülle, in der sie stattfindet? Treten Sie dabei im Rahmen einer beruflichen und nicht nur einer einmaligen oder privaten Tätigkeit auf? Überschreiten die Transaktionen, die Sie begleiten oder strukturieren, Wertgrenzen, die im verbindlichen Text als relevant bezeichnet werden?
Wenn Sie mehrere dieser Fragen mit «ja» beantworten müssen, ist das ein Hinweis darauf, dass eine vertieftere Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsberater angezeigt ist — bevor das Gesetz in Kraft tritt. Eine Antwort, die auf öffentlichen Zusammenfassungen oder Fachartikeln beruht, einschliesslich dieses Beitrags, reicht für eine rechtlich belastbare Einschätzung nicht aus. Der Verweis auf den broad overview-Artikel zur GwG-Revision 2026 und zu den Beratungsintermediären bietet eine ergänzende Perspektive auf das Gesamtbild der Revision; diese Seite konzentriert sich auf die konzeptionelle Logik und Selbsteinschätzung der Berater-Kategorie im Besonderen.
Die Pflichten, die folgen, wenn Sie erfasst sind
Fällt eine Beratertätigkeit unter das GwG, schliessen sich die Kernpflichten des Schweizer Geldwäscherei-Regimes an. Das bedeutet: Identifizierung der Vertragspartei vor Aufnahme der Beziehung; Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, also der natürlichen Person, die letztlich hinter dem Kunden steht; Abklärung der Mittelherkunft — proportional zum Risikoprofil der Beziehung; Screening auf Sanktionslisten und politisch exponierte Personen; laufende Überwachung der Beziehung und Meldepflicht bei Verdacht. Hinzu kommt die Pflicht, Aufzeichnungen für eine bestimmte Zeitspanne zu führen.
Ausserdem besteht für Finanzintermediäre, die einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sind, eine zusätzliche Aufsichtsebene. Ob ein Berater, der neu unter das GwG fällt, dem FINMA-Direktunterstellungsregime oder dem SRO-Regime zuzuordnen ist, richtet sich nach dem verbindlichen Text und muss mit Rechtsberatung bestimmt werden. Eine detailliertere Darstellung dieser Kernpflichten findet sich im Beitrag zum Compliance-Stack für GwG 2026 sowie in den verknüpften Artikeln zum KYC/AML-Onboarding.
Die operative Lücke — der Strukturierungsberater, der viele Deals berührt
Für einen Finanzintermediär, der nur wenige Grosskunden betreut, ist das Pflichtenprogramm handhabbar: eine Akte pro Beziehung, laufend gepflegt. Für einen Strukturierungs- oder Transaktionsberater, der gleichzeitig viele Deals begleitet — verschiedene Kunden, verschiedene Vehikel, verschiedene Transaktionswerte — entsteht eine operative Herausforderung anderer Ordnung.
Das GwG verlangt nicht nur, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt werden, sondern auch, dass sie belegbar erfüllt werden. Ein Prüfer oder eine Aufsichtsbehörde erwartet, pro Beziehung und pro Transaktion den Nachweis: Wer wurde wann identifiziert? Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte, und wann wurde das festgestellt? Woher stammen die Mittel, und was wurde zur Plausibilisierung getan? Was wurde gescreent, und wann? Ein Berater, der diese Nachweise für jede Transaktion in einer ad-hoc-Dokumentation rekonstruiert, hat ein strukturelles Risiko, dass Lücken entstehen — oder dass im Moment, wo es darauf ankommt, die Chronologie nicht mehr nachvollziehbar ist.
Der Bedarf, der sich daraus ergibt, ist ein pro-Deal-Audit-Trail, der vorzugangsorientiert geführt wird — nicht ein nachträgliches Zusammensuchen von E-Mails und PDFs. Das ist die operative Lücke, die eine strukturell verankerte Compliance-Infrastruktur adressiert, im Gegensatz zu einer Praxis, die davon abhängt, dass jemand im richtigen Moment die richtigen Dokumente ablegt.
Wie OwnMore passt — und was es nicht behauptet
OwnMore ist compliance-native Infrastruktur für Schweizer Privatmarkt- und Immobilien-Transaktionen. Das bedeutet: Identifizierung, wirtschaftliche Berechtigung, Mittelherkunft und Screening werden als strukturelle Schritte behandelt, die vor verbindlichen Phasen vorliegen müssen — nicht als optionale Ergänzungen. Jeder dieser Schritte wird in einer append-only SHA-256-Audit-Chain festgehalten, sodass der pro-Deal-Nachweis maschinenlesbar und zeitgestempelt vorliegt, nicht als nachträgliche Rekonstruktion.
Vier Punkte verdienen explizite Klarstellung. Erstens: OwnMore ist kein FINMA-lizenzierter Finanzintermediär, kein SRO-Mitglied und keine Anwaltskanzlei. Es ist Infrastruktur — es macht niemanden compliant, und es ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung zur Frage, ob Ihre Tätigkeit unter das GwG fällt. Zweitens: SRO-Anschluss, Screening-Anbieter-Integration und Custody-Schicht befinden sich in Vorbereitung (Pre-Launch) und sind heute noch nicht live. Drittens: OwnMore veröffentlicht keine Kundennamen, verwalteten Vermögen, Renditen oder Leistungsausweise; dieser Beitrag enthält keine erfundenen Zahlen oder Referenzen. Viertens: «Built for the standard» bedeutet, dass die Plattform mit dem Massstab des GwG 2026 als Gestaltungsleitlinie gebaut wird — es bedeutet nicht, dass OwnMore die GwG-Konformität zertifiziert oder garantiert.
Professionals, die prüfen, ob sie unter die neue Berater-Kategorie fallen, oder die einen verifizierbaren per-Deal-Audit-Trail aufbauen wollen, können sich über das Kontaktformular melden. Qualifizierte Anleger, die Zugang zu Transaktionen suchen, die auf dieser Infrastruktur abgewickelt werden, erreichen den Zugangs-Gate über /access.