Warum Treuhänder im Zentrum der Reform stehen
Die Schweizer Geldwäschereibekämpfung richtet sich an Finanzintermediäre — und viele Treuhänder und Fiduciaries sind bereits heute Finanzintermediäre im Sinne des GwG: Sie unterliegen dem Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten. Die GwG-Revision 2026 fügt eine neue Schicht hinzu: das nicht-öffentliche Transparenzregister für wirtschaftliche Berechtigung, das genau die Strukturen aufleuchten lässt, die Treuhänder für ihre Kunden verwalten.
Holdinggesellschaften, Trusts, Stiftungen, SPVs — dies sind genau die Vehikel, die im privaten Immobilienmarkt genutzt werden, um Eigentum zu halten, Kapitalbeteiligungen zu strukturieren und Erbfolgen zu gestalten. Ein Treuhänder, der mehrere solcher Strukturen für mehrere Mandanten verwaltet, sitzt an einem einzigen Punkt, von dem aus alle Meldepflichten, alle Look-through-Pflichten und alle Monitoring-Pflichten ausgehen. Das macht ihn nicht zum Sündenbock — es macht ihn zum Dreh- und Angelpunkt einer rechtskonformen Eigentumsdokumentation.
Wer als Treuhänder aufgestellt ist, braucht daher nicht nur ein Verständnis der allgemeinen GwG-Pflichten, sondern ein strukturspezifisches Bild davon, was das neue Recht für jeden Mandantenauftrag bedeutet. Dieser Beitrag versucht, dieses Bild zu schärfen.
Was das LETA ändert: die wesentlichen Neuerungen
Das GAFI-Umsetzungsgesetz (LETA) wurde vom Schweizer Parlament am 26. September 2025 verabschiedet. Das Inkrafttreten wird für H2 2026 erwartet; ein fixer Termin steht noch nicht fest, und die Ausführungsverordnungen folgen. Wichtigste Neuerung für Treuhänder: ein nicht-öffentliches nationales Transparenzregister für wirtschaftliche Berechtigung. Es richtet sich an juristische Personen und andere Strukturen mit Sitz in der Schweiz und verlangt die Eintragung der natürlichen Person(en), die eine Struktur letztlich besitzen oder beherrschen.
Meldepflichtig ist die verpflichtete Partei — in der Regel der Finanzintermediär, der die Beziehung eingeht, nicht OwnMore oder eine Plattform im Hintergrund. Ein Schwellenwert von CHF 5 Millionen wurde im parlamentarischen Prozess diskutiert, ist aber nicht Gesetz geworden; was gilt, bestimmen das verabschiedete Gesetz und die noch ausstehenden Verordnungen. Der Massstab für «wirtschaftliche Berechtigung» bleibt im Kern derselbe: natürliche Person(en) mit ≥25 % Kapital-/Stimmrechtsanteil oder anderweitiger Beherrschung.
Das Register ist nicht-öffentlich: Es ist nicht frei einsehbar, sondern zuständigen Behörden und bestimmten verpflichteten Stellen zugänglich. Das mindert nicht die Pflicht zur korrekten Eintragung — es bedeutet nur, dass die Register-Daten kein öffentliches Geschäftsgeheimnis ersetzen, das der Mandant preisgeben will.
Look-through für Trusts, Stiftungen und SPVs: die treuhänderische Kartierungslast
Die grösste praktische Last für Treuhänder liegt im Look-through-Gebot: Das GwG verlangt nicht nur, die Vertragspartei zu kennen — die Holding oder den Trust als juristische Person —, sondern die natürlichen Personen dahinter. Bei einem Trust bedeutet das: Den oder die Trustor(en), die begünstigten Personen (Beneficiaries) und die Personen, die anderweitig Kontrolle ausüben, wenn diese Kontrolle eine bestimmende Stellung begründet. Bei einer Stiftung ist es ähnlich: die Stiftungsräte als Organe plus die Destinatäre, sofern sie wirtschaftlich Berechtigte im regulatorischen Sinne sind.
Für einen Treuhänder, der zehn oder zwanzig solcher Strukturen verwaltet, bedeutet das: zehn oder zwanzig separate Look-through-Maps, jede mit ihren eigenen natürlichen Personen, ihren eigenen PEP- und Sanktionsprüfungen und ihren eigenen Änderungshistorien. Ändert eine Begünstigte ihren Wohnsitz, heiratet ein Trustor in eine politisch exponierte Familie, wird ein Gesellschafter in einer zugehörigen Holdingkette ersetzt — jede dieser Veränderungen muss erkannt, bewertet und aktualisiert werden. Das Gesetz verlangt nicht nur die Eintragung zum Zeitpunkt der Aufnahme einer Beziehung, sondern die Aktualität über die gesamte Dauer der Beziehung.
Diese Mapping-Last ist nicht neu im Grundsatz — sie ist der Kern jeder ernsthaften GwG-Praxis —, aber das Transparenzregister erhöht die Beweisanforderungen erheblich: Die Behörde kann künftig nicht nur verlangen, wer heute wirtschaftlich berechtigt ist, sondern wer es wann war. Das setzt eine lückenlose, zeitlich geordnete Dokumentationskette voraus, die viele Treuhänder heute noch mit Tabellenkalkulationen und gescannten Ordnern führen.
Mittelherkunft, PEP/Sanktionen-Screening und laufendes Monitoring in der Treuhandpraxis
Neben der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung bleibt die Mittelherkunft eine eigenständige Pflicht. Woher kommen die Vermögenswerte, die in die Struktur eingebracht werden? Bei einem Real-Estate-SPV mit mehreren Investoren — einem der typischen Mandate einer Treuhandpraxis — bedeutet das: Herkunfts-Nachweis nicht nur für den Trustor oder die Zeichner, sondern für jeden, der mehr als den Schwellenbetrag einbringt oder als wirtschaftlich Berechtigter gilt. Wenn eine dieser natürlichen Personen eine PEP ist oder aus einer Jurisdiktion auf einer FATF-Grayliste stammt, greift verstärkte Sorgfalt.
Sanktionsscreening ist kein Einmal-Event. Ein Treuhänder muss sicherstellen, dass er Treffer in Sanktionslisten — SECO, EU, OFAC und andere — zeitnah erkennt und handelt. Das erfordert laufendes Monitoring gegen aktuelle Listen, nicht nur eine Prüfung bei Aufnahme der Beziehung. Für eine Praxis mit vielen Mandaten setzt das entweder eine automatisierte Screening-Infrastruktur oder ein klar dokumentiertes manuelles Verfahren mit nachweisbarer Kadenz voraus.
Die Aufbewahrungspflicht — nach heutigem GwG zehn Jahre — bleibt bestehen und dürfte unter dem neuen Register noch strenger ausgelegt werden. Aufbewahrung bedeutet nicht nur Ablage, sondern abrufbare Verknüpfung: Wer hat wann was bestätigt, welche Dokumente belegen die Feststellungen, und lässt sich der gesamte Prüfpfad eines Mandats auf Anfrage reproduzieren? Ein Revisor oder eine Behörde, die im Jahr 2031 nach einem 2026 eröffneten Mandat fragt, erwartet eine kohärente, lückenlose Antwort.
Das Nachweis-Problem: ein Prüfpfad pro Struktur, nicht verstreute Akten
Wer als Treuhänder mehrere Strukturen verwaltet, kennt das Problem: Die Dokumentation ist verteilt. Für Mandat A liegt die wirtschaftliche Berechtigungs-Erklärung im Ordner 2019, der aktualisierte Reisepass in einer E-Mail von 2022, und das PEP-Screening-Protokoll aus dem letzten Jahr in einer Tabellenkalkulation, die der Mitarbeiter erstellt hat, der inzwischen das Büro verlassen hat. Für Mandat B sieht es ähnlich aus. Der regulatorische Anspruch an eine «lückenlose Dokumentationskette» trifft auf eine Realität, die strukturell dagegen arbeitet.
Was ein Treuhänder braucht, ist kein zusätzlicher Ordner — er braucht eine Infrastruktur, die pro Struktur und pro Deal einen zeitlich geordneten, unveränderlichen Nachweisstrang führt: Identifikation, wirtschaftliche Berechtigung, Mittelherkunft, Screening-Ergebnisse, und bei jeder Änderung eine neue, datierte Schicht — nicht überschrieben, sondern hinzugefügt. Das ist das Gegenteil einer Excel-Tabelle, und es ist genau das, was eine Behörde sehen will, wenn sie nach einem Mandat fragt, das vor Jahren eröffnet wurde.
Eine Betriebsschicht, die diesen Prüfpfad strukturell erzwingt — die also verbindliche Phasen nicht freigibt, bevor der jeweilige Nachweis gegen die spezifische Struktur und den spezifischen Deal festgehalten ist —, löst das Nachweis-Problem nicht durch mehr Arbeit, sondern durch bessere Architektur. Der Treuhänder trägt weiterhin die Verantwortung; er hat aber eine Grundlage, auf der diese Verantwortung erfüllbar ist.
Wie OwnMore passt — und was es nicht ist
OwnMore ist Schweizer Privatmarkt-Infrastruktur mit compliance-nativem Ansatz: Onboarding — Identifikation, wirtschaftliche Berechtigung, Mittelherkunft — ist ein strukturelles Gate, das vor jeder verbindlichen Phase liegt. Die gesamte Sequenz wird in einer append-only SHA-256-Audit-Chain festgehalten, sodass der Prüfpfad des Mandats reproduzierbar und zeitlich geordnet ist. Das gilt pro Investor, pro Struktur und pro Deal — genau die Granularität, die eine Treuhandpraxis für mehrere Mandanten braucht.
Was OwnMore nicht ist, gehört genauso zum Bild. OwnMore ist kein Finanzintermediär im Sinne des GwG und kein SRO-Mitglied; SRO-Anschluss und Custody-Infrastruktur befinden sich in Vorbereitung (Pre-Launch). OwnMore macht niemanden compliant — Compliance ist eine Pflicht, die beim Treuhänder als verpflichteter Partei bleibt; OwnMore liefert die Infrastrukturschicht, auf der der Treuhänder dieser Pflicht nachkommen kann. OwnMore meldet nichts ans Transparenzregister im Namen von Mandanten — Meldepflichtige sind die verpflichteten Parteien selbst. Und OwnMore ist keine Kanzlei; dieser Beitrag ist edukativ, keine Rechtsberatung.
Für Treuhänder und Fiduciaries, die ihre Treuhand-Mandate auf dem Schweizer Privatmarkt auf einer strukturell compliance-konformen Schicht abbilden wollen — insbesondere im Bereich Immobilien-Holdings, SPVs und strukturierte Beteiligungen —, steht das Team von OwnMore für ein Fachgespräch zur Verfügung. Der richtige Einstiegspunkt ist das Kontaktformular auf ownmore.world/contact.