Warum die Reform Sie als investierende Partei erreicht
Das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet Finanzintermediäre — Plattformen, Vermittler, Verwalter —, zu wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die investierende Partei ist dabei kein passiver Beteiligter: Sie ist der Gegenüber, der identifiziert wird, dessen Eigentümerstruktur durchleuchtet wird und dessen Kapital auf seine Herkunft geprüft wird. Dieses Modell ist seit Jahren etabliert; die GwG-Revision 2026 schärft es nach.
Das Ziel ist präventiv: Das Finanzsystem soll kein Kanal für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sein. Für den Privatmarkt-Investor bedeutet das, dass die Prüfungen nicht nachträglich stattfinden, sondern vor jedem verbindlichen Schritt — bevor eine Reservierung bindend wird, bevor Kapital fliesst, bevor Dokumente unterzeichnet werden. Eine seriöse Plattform macht dieses Gate strukturell. Die Reform erhöht nun die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation entlang der gesamten Kette — und damit auch die Anforderungen, die Sie als investierende Partei zu erfüllen haben.
Es lohnt sich, die Klassifizierungsseite sauber zu trennen: Die Einordnung als qualifizierter Anleger nach FinSA (Finanzdienstleistungsgesetz) regelt, ob ein nicht öffentliches Angebot Sie überhaupt erreichen darf. Das GwG-Onboarding regelt dann, ob die Beziehung eingegangen und die Mittel angenommen werden dürfen. Beide Gates müssen vor dem ersten verbindlichen Schritt passiert sein. Den FinSA-Klassifizierungsrahmen erläutert der Begleitbeitrag zu qualifizierten Anlegern in der Schweiz — dieser Beitrag konzentriert sich auf die GwG-Seite und was die Reform 2026 für Sie konkret ändert.
Was LETA konkret ändert — Zeitplan und was bereits gilt
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten (kurz: LETA) wurde am 26. September 2025 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Das Inkrafttreten wird für H2 2026 erwartet; ein fixer Termin steht noch nicht fest, da die Ausführungsverordnungen noch ausstehen. Für Ihre Planung gilt: Die Reform ist beschlossen, der genaue Zeitpunkt offen. Wer sich jetzt auf saubere Strukturen und Dokumentation vorbereitet, agiert nicht verfrüht, sondern vorausschauend.
Der Kern von LETA für Investoren: ein nicht öffentliches Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte. Meldepflichtig sind die verpflichteten Einheiten (Gesellschaften, Trusts und vergleichbare Strukturen) — nicht der Investor als solcher. Die Meldeschwelle liegt bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von 25 % oder Kontrollausübung; das Register ist für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, sondern nur für Behörden und Aufsichtsstellen zugänglich. Ein CHF-5-Millionen-Schwellenwert wurde in der Diskussion genannt, ist aber nicht in Kraft getreten und sollte nicht als geltendes Recht behandelt werden.
LETA ergänzt und verschärft das bestehende GwG-Regime: Die Pflicht, wirtschaftlich Berechtigte festzustellen, galt bereits; LETA formalisiert die Registrierung und schafft eine Behördeninfrastruktur dahinter. Für Sie als Investor bedeutet das in der Praxis, dass die Sorgfalt, die ein Finanzintermediär bei der Feststellung Ihrer UBO-Kette anwendet, mit der Reform weiter steigen wird — und dass eine sauber geführte, aktuelle UBO-Dokumentation kein Nachteil, sondern ein Beschleuniger bei jedem Onboarding-Prozess ist.
Ihre UBO-Erklärung — was eine saubere Eigentümer-Kette ausmacht
Wenn Sie über eine Struktur investieren — Holdinggesellschaft, Stiftung, Trust, SPV — verlangt das GwG, dass der Finanzintermediär nicht nur die Einheit identifiziert, sondern die natürlichen Personen dahinter feststellt. Das ist das «Durchsehen»: Die Kette wird bis zu den natürlichen Personen verfolgt, die 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte halten oder die Einheit anderweitig beherrschen. Bei Stiftungen und Trusts heisst es, bis zu den beherrschenden Personen und Begünstigten durchzusehen.
Die investierende Partei bestätigt dies typischerweise in einer schriftlichen UBO-Erklärung (Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung). Was eine saubere Erklärung ausmacht: vollständige und aktuelle Angaben zu allen natürlichen Personen, die die 25-%-Schwelle erreichen oder Kontrolle ausüben; Handelsregisterauszüge und Gründungsdokumente für jede Ebene der Struktur; Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen für die handelnden Personen; und eine Aktualisierung, wenn sich die Eigentümerstruktur ändert. Ein Family Office mit mehreren Holdingschichten sollte die gesamte Kette durchgängig dokumentieren können — eine Aufgabe, die mit guter Vorbereitung überschaubar ist, unter Zeitdruck aber leicht ins Stocken gerät.
Mit LETA steigt die Formalisierung dieser Kette: Die Pflicht zur Meldung an das Transparenzregister liegt bei den Gesellschaften selbst, doch der Finanzintermediär wird seine Abklärungen an den gemeldeten und dokumentierten Daten ausrichten. Halten Sie Ihre UBO-Dokumentation deshalb aktuell — nicht nur für das nächste Onboarding, sondern als laufendes Element Ihrer Investor-Verwaltung.
Ihre Mittelherkunftsnachweise — was gefragt wird und wie gute Vorbereitung hilft
Neben der Identifikation und der UBO-Feststellung muss der Finanzintermediär die Herkunft der Mittel ermitteln. Die Tiefe dieser Abklärung skaliert mit dem Risiko der Beziehung: Eine unkomplizierte Beziehung mit offensichtlicher, dokumentierter Vermögensquelle braucht weniger als eine mit erhöhtem Risiko — etwa wenn ein wirtschaftlich Berechtigter eine politisch exponierte Person (PEP) ist, wenn die Struktur über Hochrisiko-Jurisdiktionen reicht oder wenn Transaktionsgrösse oder -muster ungewöhnlich sind.
Typisch gefragte Unterlagen beim Mittelherkunftsnachweis: Vermögensübersichten oder Jahresabschlüsse der Holdinggesellschaft oder des Investors; Belege für den Ursprung grösserer Kapitalzuflüsse (Verkaufserlöse, Erbschaft, Dividenden, Kapitalrücklage); Steuerberater- oder Jahresabschluss-Bescheinigungen; bei Stiftungen und Trusts die Gründungsdokumente und Herkunft des Stiftungsvermögens. Es gibt keine abschliessende gesetzliche Liste — der Intermediär entscheidet risikoproportional, welche Nachweise er verlangt. Wer gut vorbereitet ist, kann diese Unterlagen in einer geordneten Mappe liefern statt unter Zeitdruck zusammenzusuchen.
Die GwG-Revision 2026 und LETA verstärken den Druck auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation. Das ist keine Schikane: Eine plausible, lückenlos belegte Mittelherkunft schützt Sie und die Transaktion vor Verzögerungen — und signalisiert gegenüber dem Intermediär, dass Ihre Struktur transparent und regelkonform geführt wird. Gute Vorbereitung verwandelt das Onboarding von einer Hürde in einen effizienten Prozess.
Warum das strukturierte Onboarding-Gate auch Sie schützt
Ein häufiges Missverständnis: Das GwG-Onboarding ist eine Pflicht des Finanzintermediärs, nicht eine Dienstleistung für den Investor. Das stimmt rechtlich — die verpflichteten Einheiten tragen die Sorgfaltspflichten. In der Praxis hat eine sauber dokumentierte, in der richtigen Reihenfolge abgeschlossene Onboarding-Akte aber auch für Sie als investierende Partei erheblichen Wert: Sie belegt, dass die Beziehung zum Zeitpunkt des Eingehens rechtlich zulässig war, dass Ihre Mittel überprüft und akzeptiert wurden, und dass jede spätere Transaktion auf einem verifizierten Fundament steht.
Das Gegenteil — eine Beteiligung reserviert oder unterzeichnet vor abgeschlossenem Onboarding — steht auf wackligem Fundament. Die Beziehung war möglicherweise noch nicht zulässig einzugehen, die Mittel möglicherweise noch nicht annehmbar. Taucht das Problem Jahre später unter einer Revision oder einem Behördenverfahren auf, ist es deutlich schwieriger und teurer zu bereinigen als ein vollständiges Gate vorab. Das strukturelle Gate ist keine Bürokratie, die Ihnen aufgezwungen wird — es ist ein Schutz, der im Interesse aller Beteiligten liegt.
LETA formalisiert die Registrierungspflicht der Gesellschaften; die Pflicht, die eigene Struktur und Mittelherkunft jederzeit sauber belegen zu können, ist jedoch zeitlos. Anleger, die ihre UBO-Dokumentation und ihre Mittelherkunftsnachweise laufend aktuell halten, stehen bei jedem Onboarding und bei jeder Revision auf solidem Grund — unabhängig davon, wann eine Verordnung in Kraft tritt.
Wie OwnMore als Infrastruktur in diesen Rahmen passt
OwnMore ist selbstbestimmte Infrastruktur für Privatmarkt-Investments in Schweizer Immobilien. Das bedeutet: Der Investor handelt durchgängig in eigenem Namen. OwnMore stellt das Gate und das Protokoll — nicht einen Entscheid im Namen des Anlegers. Identität, wirtschaftliche Berechtigung und Mittelherkunftsnachweise werden als strukturelles Gate erfasst und festgehalten, bevor eine verbindliche Phase freischaltet. Diese Reihenfolge — klassifiziert, onboardet, dann zur Opportunität zugelassen — wird in eine append-only SHA-256-Audit-Chain versiegelt, damit der Nachweis der ordnungsgemässen Eingehung der Beziehung neben jedem späteren Handlungsschritt liegt.
Zwei Klarstellungen sind wichtig. Erstens: OwnMore ist weder FINMA-lizenzierter Finanzintermediär noch SRO-Mitglied noch Broker. SRO-Anschluss, Depotverwahrung und Screening-Infrastruktur sind in Vorbereitung (Pre-Launch). OwnMore macht niemanden «compliant» im Rechtssinne — es operationalisiert den GwG-Rahmen als Infrastruktur-Gate, setzt aber die Regeln nicht und ersetzt keine qualifizierte Schweizer Rechtsberatung. Zweitens: OwnMore ist Pre-Launch und veröffentlicht keine verwalteten Vermögen, Kundennamen, Renditen oder Leistungsausweise.
Der Zugang zur Plattform erfolgt über einen strukturierten Eintrittsweg, der Klassifizierung, Onboarding und Zulassung in der richtigen Reihenfolge abbildet. Wenn Sie als Investor oder Family Office verstehen möchten, wie OwnMore als Infrastruktur zu Ihrer Situation passt, können Sie einen Gesprächstermin über das Kontaktformular anfragen oder direkt den Zugangspfad aufrufen. Dieser Beitrag ist edukativ und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.